Haben Sie einen Garten- oder Swimmingpool?
Haben Sie einen Garten- oder Swimming-Pool?
Wir informieren hier über das Befüllen, den Betrieb und das Entleeren:
Befüllen
Grundsätzlich ist der Pool über Ihren Wasseranschluss, also über die Hausinstallation, zu befüllen. Das entnommene Wasser wird über den Wasserzähler gemessen und abgerechnet.
Es macht Sinn bereits vor der Saison täglich eine kleine Menge zu entnehmen und damit den Pool zu füllen. Damit erwärmt sich das Wasser auch schneller.
Die Befüllung darf nicht über einen sog. Gartenwasserzähler erfolgen, da dieser Zähler ausschließlich für die Bewässerung des Gartens vorgesehen ist.
Anmeldung
Wird der Pool über einen Hausbrunnen befüllt (wenn Ihr Anwesen z.B. über keinen Anschluss an das öffentliche Wassernetz verfügt), muss dies bei der Gemeinde Haarbach immer gemeldet werden. Dadurch kann die anfallende Schmutzwassermenge beim Entleeren ins Kanalsystem berechnet werden. Anmeldung (unabhängig von der Entnahmemenge/Poolgröße) unter .
Eine Entnahme von Wasser von mehr als 5 m³ ist vorher beim Wasserwerk anzuzeigen. Hierfür ist eine Email mit voraussichtlicher Menge, Datum und dem in etwa geplanten Zeitraum (Angabe, ob vor- oder nachmittags oder nachts genügt) an ausreichend. Diese Meldung hilft unserem Wasserwart bei der Einordnung von unnatürlich großen Mengen im System (Stichwort Wasserrohrbruch).
Entleeren
Schwimmbad- und Poolwasser ist Schmutzwasser!
Das Wasser wird meistens im Laufe der Zeit mit Chemikalien versetzt oder in seinen Eigenschaften durch z.B. Sonnencreme oder Haare verändert. Es darf somit nicht auf dem Grundstück versickert werden, sondern muss in den öffentlichen Kanal (Schmutzwasserkanal) geleitet werden.
Das Schwimmbadwasser ist über einen Schlauch, ggf. unter Zuhilfenahme einer Pumpe, einem Kanalschacht/Einlauf zuzuführen. In der Regel dürfte dies der Revisionsschacht auf Ihrem Grundstück sein.
Hierbei ist zu beachten, dass einige Ortsteile im sog. Trennsystem entwässert werden. Das bedeutet, dass es neben dem Schmutzwasserkanal einen Regenwasserkanal in der Straße gibt, der unbelastetes Regenwasser direkt in den Vorfluter (Bach) einleitet. In diesen darf das Poolwasser nicht eingeleitet werden.
Schmutzwasser und Chemie gehören nicht in den Garten oder das Grundwasser!
Kosten
Für das verwendete Wasser und die Entsorgung des Poolwassers fallen Wasser- und Kanalgebühren an. Das einmalige Befüllen eines handelsüblichen Gartenpools von ca. 10 m³ kostet ca. 20 €.
Trinkwassernutzung bedeutet Verantwortung!
Trinkwasser ist kostbar und darf nicht verschwendet werden. Das gilt vor allem in den Sommermonaten bei der Verwendung im Garten.
Wenn Sie sich für einen privaten Pool entschieden haben, sollten Sie auch verantwortungsvoll mit dem darin befindlichen Trinkwasser umgehen.
Vermeiden Sie hohen Wasserverlust durch Verdunstung, indem Sie den Pool bei Nichtbenutzung abdecken. Befüllen Sie den Pool nicht zu hoch, um Wasseraustrag beim Schwimmen und Plantschen zu reduzieren.
Immerhin entsprechen 10m³ (= 10.000 Liter!) Poolwasser dem Monatsverbrauch eines 3-Personen-Haushalts an Trinkwasser!
Bild zur Meldung: (c)Gemeinde Haarbach