Erschließungsgebiet Uttlau-Rainding-Wolfakirchen
29.03.2016
Offizieller Freischaltungstermin des Breitbandnetzes Bauabschnitt 1 der Gemeinde Haarbach
Die neuen und schnelleren Tarife sind ab sofort buchbar. Eine Veröffentlichung in der Passauer Neuen Presse erfolgt in den nächsten Tagen.
10.03.2016
Ergebnisse der Informationsveranstaltung im Gasthaus Hasenberger
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ohne „aktives Handeln“ der Anschlussnehmer ändert sich nichts am bestehenden Anschluss und Vertrag
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Empfehlung: die Anschlussnehmer sollten einen Beratungstermin bei den Partnern der Telekom vereinbaren (z.B. T-Punkt oder Firma Menth, Euronics in Vilshofen). Zu diesem Termin sollte ein Foto der bestehenden Hardware (Router) mitgebracht werden um die IP-Fähigkeit beurteilen zu können.
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die Anschlussnehmer sind nicht an die Telekom gebunden; es kann auch ein anderer Anbieter gewählt werden
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die schnelleren Bandbreiten sind für die Erschließungsgebiete des Bauabschnitt 1 Uttlau-Rainding-Wolfakirchen verfügbar (siehe Karte )
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solange noch Kunden die Kupfertechnik nutzen, werden die bestehenden Kupferleitungen und die neue Glasfasertechnik parallel unterhalten und betrieben
- Bedarfsermittlung
- Bedarfsermittlung - Ergebnis
- Markterkundung - Anfrage
- Markterkundung – Ergebnis
- Dokumentation
- Auswahlverfahren - Bekanntmachung
- Auswahlentscheidung
- Zuwendungsbescheid
- Kooperationsvertrag
- Fördersteckbrief
- Projektbeschreibung
Zur Finanzierung wurde das "Startgeld Netz" beantragt:
1. Bedarfsermittlung
Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.
Die Gemeinde Haarbach hat drei räumlich abgegrenzte Gebiete mit mindestens fünf Unternehmern (nach dem Umsatzsteuergesetz § 2 Abs. 1 Satz 1) identifiziert, welche eine unzureichende Breitbandversorgung im Sinne der Breitbandrichtlinie aufweisen. Diese Gebiete sind in beiliegender Karte als Kumulationsgebiete definiert.
Grundsätzlich sollen alle Anschlussinhaber in diesem Gebiet mit Bandbreiten von 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von Unternehmer im Kumulationsgebiet gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von 50 Mbit/s muss stets befriedigt werden.
Im Rahmen des Förderverfahrens hat die Gemeinde Haarbach den konkreten Bandbreitenbedarf (50 Mbit/s Download und 2 Mbit/s Upload) im definierten Kumulationsgebiet glaubhaft nachzuweisen. Dazu sind die Unternehmen im festgelegten Gebiet mit einem Fragebogen zu befragen. Nur mit dem Nachweis eines entsprechenden Bedarfs besteht die Möglichkeit der Breitbandförderung.
Die Gemeinde Haarbach sieht den Ausbau einer leistungsfähigen Internetversorgung als wichtiges Versorgungsziel für die definierten Kumulationsgebiete und auch für umliegende Gebiete, die davon profitieren könnten.
Die Gemeinde bittet daher alle betroffenen Unternehmen um ihre Unterstützung. Füllen Sie bitte den Fragebogen zur Bedarfsermittlung aus und geben Sie diesen spätestens bis 15.02.2014 an die Gemeinde Haarbach zurück.
Der Fragebogen wird allen Firmen im Kumulationsgebiet direkt zugesandt und kann hier herunter geladen werden:
Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!
2. Bedarfsermittlung - Ergebnis
Die Gemeinde Haarbach hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung der Unternehmer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 UStG in den Kumulationsgebieten Uttlau, Rainding und Wolfakirchen durchgeführt.
Die Ergebnisse sind in nachfolgenden Dokumenten dargestellt:
- Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse Uttlau
- Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse Rainding
- Ergebnis der Ist- und Bedarfsanalyse Wolfakirchen
3. Markterkundung - Anfrage
Markterkundungsverfahren im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Der Freistaat Bayern fördert mit der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR) den sukzessiven Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Netze der nächsten Generation, NGA-Netze) dort, wo er nicht marktgetrieben erfolgt.
Die Gemeinde Haarbach hat Bedarfsermittlungen durchgeführt. Diese haben ergeben, dass insgesamt neun Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben. Die Gemeinde Haarbach hat auf dieser Grundlage entsprechend der Lokalisierung dieses Bedarfs drei Kumulationsgebiete (Uttlau, Rainding und Wolfakirchen) für den Aufbau eines NGA-Netzes festgelegt.
Bevor Fördermittel eingesetzt werden können, hat die Gemeinde gemäß Nr. 4.1.1 Abs. 5 BbR zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen flächendeckenden Ausbau eines NGA-Netzes in den Erschließungsgebieten vorsehen. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kann die Gemeinde Haarbach ein Auswahlverfahren zur Bestimmung eines dann geförderten Anbieters durchführen.
Die Gemeinde Haarbach bittet daher Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie sich ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste in den Erschließungsgebieten anzubieten bzw.
- ob zumindest Breitbanddienste mit Übertragungsraten von mindestens 25 Mbit/s im Downstream und von mindestens 2 Mbit/s im Upstream in den kommenden drei Jahren in den Erschließungsgebieten angeboten werden.
Sofern ein Netzausbau geplant ist, bitten wir Sie, einen verbindlichen und detaillierten Projekt- und Zeitplan, der die geplanten Investitionen glaubhaft und nachvollziehbar macht, der Gemeinde bis spätestens 04.05.2014 zu übersenden. Im Projekt- und Zeitplan sind insbesondere Meilensteine in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten so zu definieren, dass deren Einhaltung auf Nachfrage des Marktes kontrolliert werden kann. Kommt der private Investor diesen selbst gesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde Haarbach mit der Auswahl eines Netzbetreibers gemäß Nr. 4.3 BbR fortfahren.
Die Ergebnisse der Markterkundung werden auf der Homepage der Gemeinde Haarbach veröffentlicht.
4. Markterkundung - Ergebnis
Die Gemeinde Haarbach hat eine Markterkundung gemäß Breitbandrichtlinie durchgeführt.
Das Ergebnis ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.
5. Dokumentation
Die Gemeinde Haarbach hat eine Analyse gemäß Breitbandrichtlinie, Ziffer 4.1.3 durchgeführt, ob die Deckung des tatsächlichen und prognostizierten Bedarfs an Breitbandinfrastruktur nicht mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln erreicht werden kann. Die Dokumentation ist im nachfolgenden Dokument dargestellt.
Die Gemeinde Haarbach hat weiterhin eine Anfrage an die Bundesnetzagentur gerichtet, ob und unter welchen Bedingungen die wettbewerbsverzerrende Wirkung der Förderung mit Mitteln der Vorabregulierung reduziert werden kann. Die Stellungnahme der Bundesnetzagentur wird nachfolgend veröffentlicht.
6. Auswahlverfahren – Bekanntmachung
Die Gemeinde Haarbach führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den Kumulationsgebieten Uttlau, Rainding und Wolfakirchen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BdR) durch.
7. Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Haarbach definierten Erschließungsgebieten.
Nach Bekanntmachung des Auswahlverfahrens im Rahmen eines vorgeschalteten öffentlichen Teilnahmewettbewerbs und aufgrund der nachfolgenden Aufforderung zur Angebotsabgabe gingen bei der Gemeinde innerhalb der Angebotsfrist zwei Angebote ein.
Auf der Grundlage der vorgenommenen Angebotsauswertung hat der Gemeinderat am 09.12.2014 das Angebot der Telekom Deutschland GmbH ausgewählt. Es ist beabsichtigt, mit der Telekom Deutschland GmbH einen Kooperationsvertrag abzuschließen.
Dies gilt vorbehaltlich der Bewilligung der staatlichen Förderung gem. Breitbandrichtlinie.
8. Zuwendungsbescheid
Am 23.04.2015 erhielt Bürgermeister Fritz Pflugbeil in Nürnberg aus der Hand von Staatsminister Dr. Markus Söder den Förderbescheid für die Breitbanderschließung in den Kumulationsgebieten "Rainding-Uttlau-Wolfakirchen".
9. Kooperationsvertrag