Aktuelle Anschlussbeiträge & Wasser- und Abwassergebühren
Wichtiger Hinweis zu den aktuellen Abrechnungsbescheiden (März 2023):
Die Vorauszahlungen für 2023 wurden entsprechend der Gebührensteigerung angepasst. Das bedeutet, dass z.B. beim Abwasser mit einer Verdreifachung der Vorauszahlungsbeträgen zu rechnen ist.
Herstellungsbeiträge:
(einmalig zu entrichten)
Wasserversorgung
pro m² Grundstücksfläche 0,69 € (zzgl. 7 % MwSt)
pro m² Geschossfläche 7,62 € ( zzgl. 7 % MwSt)
Abwasserentsorgung
pro m² Grundstücksfläche 1,15 €
pro m² Geschoßfläche 10,69 €
Benutzungsgebühren ab 01.01.2020 ab 01.01.2023
(laufend zu entrichten)
Wasserversorgung
(zzgl. 7 % MWSt)
jährliche Grundgebühr 69,00 € 95,00 €
pro m³ Wasser 0,99 € 1,69 €
Bauwasser
Pauschale 75,00 € 75,00 €
oder Abre. nach Verbrauch pro m³ 2,00 € 2,00 €
Abwasserentsorgung
a) nur Schmutzwasser
jährliche Grundgebühr 78,00 € 170,00 €
pro m³ Abwasser 1,00 € 2,65 €
b) Schmutz- und Niederschlagswasser
jährliche Grundgebühr 83,00 € 175,00 €
pro m³ Abwasser 1,10 € 2,90 €
Ist kein Wasserzähler vorhanden, wird ein Jahresverbrauch von 36 m³ Abwasser pro Person angesetzt.
Fäkalschlammentsorgung bisher ab 01.01.2023
pro m³ entsorgter Fäkalschlamm
aus Drei-Kammer-Ausfaulgruben 92,72 € 101,53 €
Kanal- und Wassergebühren steigen ab 2023
Die Gebühren der letzten Jahrzehnte in der Gemeinde Haarbach gehörten zu den niedrigsten im Umkreis. Leider machen die allgemeinen Preissteigerungen jedoch auch vor den Abwasser- und Wassergebühren nicht Halt. Da die Gebühren gesetzlich vorgeschrieben kostendeckend zu kalkulieren sind, müssen Preisanstiege und alle Kosten an die Verbrauer und Verbraucherinnen weitergegeben werden.
Zum 01.01.2023 erfolgte die Neuberechnung der Kanal-, Wasser- und Fäkalgebühren: Es muss mit einer Erhöhung der Stromkosten im Bereich Abwasser und Wasser um das Dreifache gerechnet werden (Anstieg um 120.000 € pro Jahr im Abwasserbereich und um 30.000 € bei der Wasserversorgung). Allein die gestiegene Energiekosten führen zu einem Anstieg der Abwassergebühren um rund 1,20 € pro m². Darüber hinaus stiegen in den vergangenen Jahren die Kalkulatorischen Kosten durch Investitionen (z.B. Ertüchtigung der Regenüberlaufbecken oder Erneuerung der Technik im Hochbehälter/Brunnenanlage). Kosten für die Sanierung der Kläranlage sind noch nicht berücksichtigt. Jedoch wuchsen die Kosten für die Klärschlammentsorgung in den letzten Jahren und werden auch weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben. Diese Umstände führen zu den Gebühren ab 01.01.2023.
Bei Fragen zur Gebührenerhebung wenden Sie sich bitte an die zuständige Sachbearbeiterin .