Schöffenwahl
Schöffinnen und Schöffen wirken in Strafprozessen ehrenamtlich bei der Rechtsprechung mit und werden für eine Amtsperiode von fünf Jahren gewählt. Juristische Kenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich. Voraussetzung für die Aufstellung ist, dass man zwischen 25 und 70 Jahre alt, deutscher Staatsbürger und in der Gemeinde wohnhaft ist.
Die Wahlen für die nächste Amtsperiode vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 werden im Laufe des Jahres 2023 stattfinden. Die Schöffinnen und Schöffen werden auf Vorschlag der Gemeinden bei den Amtsgerichten bzw. Jugendämtern von einem Wahlausschuss gewählt.
Bürgerinnen und Bürger, die sich für ein Schöffenamt interessieren, sollen Ihre Bewerbung an die Gemeinde Haarbach übermitteln. Es ist ein einheitliches Bewerbungsformular zu verwenden. Das Formular ist bei der Gemeinde Haarbach erhältlich oder unter
www.justiz.bayern.de/service/schoeffen/
abrufbar.
Die Bewerbungsunterlagen müssen
für Jugendschöffen bis 07.02.2023
und für Schöffen bis 17.03.2023
spätestens bei der Gemeinde Haarbach eingereicht worden sein.
Nähere Informationen zum Schöffenamt erhalten Interessierte auf der Website
www.justiz.bayern.de oder im Rathaus der Gemeinde Haarbach, Tel. 08535/9606-0.
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